Rechtskreistrennung entfällt ab 2026 ganz
Obwohl zu Jahresbeginn die unterschiedlichen Rechengrößen für die Rechtskreise West und Ost entfallen sind, müssen für das laufende Jahr 2025 noch nach Rechtskreisen getrennte Beitragsnachweise erstellt werden. Zum 1. Januar 2026 wird diese Pflicht jedoch entfallen. Arbeitgeber können ab Jahresbeginn auf die Angabe des Rechtskreiskennzeichens verzichten und die Beiträge für Beschäftigte gemeinsam abführen. Dies gilt auch für nachträglich nachzuweisende Beiträge für Zeiten bis zum 31. Dezember 2025.
Praxistipp:
Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung für die Übermittlung von Beitragsnachweisen der Arbeitgeber in der vom 1. Januar 2026 an geltenden Fassung vom 21. Mai 2025.