Mindestlohn soll in zwei Schritten steigen
Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Schritten beschlossen: Demnach soll er zum 1. Januar 2026 von derzeit 12,82 auf 13,90 EUR pro Stunde erhöht werden. Zum 1. Januar 2027 ist dann eine weitere Anhebung auf 14,60 EUR geplant.
Damit der Beschluss der Kommission rechtskräftig wird, muss er von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt werden. Sollte dies erfolgen, stiege die an den Mindestlohn gekoppelte Obergrenze für geringfügige Beschäftigungen („Minijobs“) für 2026 auf 603 und für 2027 auf 633 EUR.
Entwicklung Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze von 2025 bis 2027

Das Video zeigt die Entwicklung des deutschen Mindestlohns und der Minijob-Grenze von 2025 bis 2027.
Die Animation besteht aus drei pfeilförmigen Kästen, die horizontal angeordnet sind. Jeder Kasten enthält einen Kreis mit einem Datum (2025, ab 1.1.2026, ab 1.1.2027) und daneben eine Auflistung des Mindestlohns (aktuell: 12,82 Euro, ab 1.1.2026: 13,90 Euro, ab 1.1.2027: 14,60 Euro) und der Minijob-Grenze in Euro (aktuell: 556 Euro, ab 1.1.2026: 603 Euro, ab 1.1.2027: 633 Euro) pro Monat für das jeweilige Jahr. Die Zahlen zeigen eine stetige Erhöhung sowohl des Mindestlohns als auch der Minijob-Grenze über die drei Jahre. Die Pfeile mit den Werten fliegen nach Jahr sortiert von links nach rechts ein.