Erwerbsminderungsrentner: Hinzuverdienst 2026
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente mehr hinzuverdienen, ohne Einbußen bei ihrer Rente befürchten zu müssen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind erneut gestiegen. Maßgeblich ist die seit 2023 geltende Berechnungssystematik, die sich an der Bezugsgröße der Sozialversicherung orientiert:
- Für Rentner mit teilweiser Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2026 bei 41.527,50 EUR. Im Vorjahr betrug sie 39.322,50 EUR.
- Auch für Empfänger einer vollen Erwerbsminderungsrente wird der Spielraum größer. Ihre zulässige Jahreseinkommensgrenze erhöht sich auf 20.763,75 EUR nach zuvor 19.661,25 EUR.
Hinweis:
Bei teilweiser Erwerbsminderung kann sich eine höhere Hinzuverdienstgrenze als 41.527,50 EUR (2026) ergeben. Diese individuelle Grenze ist abhängig vom höchsten Arbeitseinkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt weitergehende Informationen und einen Hinzuverdienstrechner zur Verfügung.
Unverändert bleibt jedoch: Erwerbsminderungsrentner dürfen – unschädlich für ihren Rentenanspruch – nur in dem Umfang arbeiten, der ihrem festgestellten Leistungsvermögen entspricht.
Bei vorgezogenen Altersrenten gibt es übrigens bereits seit dem 1. Januar 2023 keine Einschränkungen mehr – für sie wurden die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben.